Die KFZ Haftpflichtversicherung
Die KFZ Haftpflichtversicherung muss auf jeden Fall abgeschlossen werden. Somit sind Sie abgesichert, sollten Sie das Fahrzeug oder aber auch die Gesundheit einer anderen Person schädigen. Somit sind Schäden an einem fremden Auto abgesichert, ebenso die Behandlungskosten der verletzten Personen in dem Fahrzeug, wenn es zu einem Unfall kommt.
Ob die Haftpflichtversicherung für Sie in Frage kommt, sehen Sie an den Schäden, die dadurch abgedeckt werden:
1.Vermögenschäden, wenn vorab keine Sach- oder Personenschäden entstanden sind
2.Sachschäden an fremdem Eigentum
3.Personenschäden, die Sie durch einen Unfall verursacht haben.
Bei den meisten Versicherungen wird Ihnen eine Deckungssumme von 100 Millionen bei Sach-, Vermögens- und Personenschaden bei einem Schadenfall geboten. Auch die Mallorca Police bieten die meisten Versicherungen an oder sogar einen Zweitwagen Bonus. Der Zweitwagen Bonus bringen Ihnen Vorteile, wenn Sie noch einen weiteren Wagen bei dem jeweiligen Anbieter versichern. Mit dem evbnummer1.de Versicherungsvergleich finden Sie eine Versicherung, die das zu bieten hat, was Ihnen besonders wichtig ist!
Die Kaskoversicherungen: Welche könnten Sie gebrauchen?
Sie können neben der Haftpflichtversicherung auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Damit werden Schäden am eigenen Wagen versichert. Bei der Teilkaskoversicherung werden folgende Unkosten abgedeckt:
• Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
• Glasbruch an Ihrem Fahrzeug
• Sturm, Überschwemmungen, Hagel
• Wildunfälle oder auch Unfälle mit anderen Tieren
• Schäden durch Tierbisse am Fahrzeug
• Teil- oder Komplettdiebstahl
Es obliegt der Versicherung, ob die Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten übernommen werden. In der Regel wird die Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ausgezahlt. Liegen die Kosten darüber, bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Übrigens ist dies die Summe, die der Wagen vor dem Schaden noch wert war.
Vollkasko
Bei der Vollkaskoversicherung bekommen Sie die gleichen Leistungen wie bei der Teilkaskoversicherung geboten. Darüber hinaus werden auch Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall übernommen. Ebenso zahlt die Versicherung die Schäden durch Vandalismus.
Bei der Vollkaskoversicherung wird die Schadensfreiheitsklasse berücksichtigt, bei der Teilkaskoversicherung allerdings nicht. Bei der Kaskoversicherung können Sie immer eine Selbstbeteiligung auswählen, damit die Summe der Prämie niedriger ausfällt. Die meisten Versicherten wählen hier meist die Selbstbeteiligung von 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung und 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung.
Wie können Sie die richtige KFZ-Versicherung für sich auswählen?
Wer nicht nur die Haftpflichtversicherung wünscht, steht vor einer großen Entscheidung. Soll es die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung werden? Dafür sollten Sie wissen, dass die Teilkasko einen Grundschutz bietet, die Vollkasko hingegen bietet den umfangreicheren Schutz. Natürlich werden Sie für die Vollkaskoversicherung auch etwas mehr bezahlen!
Es gibt Entscheidungshilfen für Versicherte. So zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug finanzieren. Für die Laufzeit sollten Sie sich für die Vollkaskoversicherung entscheiden, damit sie bei einem Unfall gut abgesichert sind und nicht noch mehr Schulden haben. Bei allen anderen Fahrzeugen gilt es zu überlegen, ob man selbst in der Lage wäre, bei einem Totalschaden einen neuen Wagen kaufen zu können. Wenn dem nicht so ist, ist die Vollkaskoversicherung die bessere Wahl.
Natürlich spielen auch das Alter und die Anschaffungskosten für einen Wagen eine große Rolle. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, für das Sie selbst schon unter 2000 Euro bezahlt haben, lohnt sich die Vollkaskoversicherung weniger. Bei dem Alter ist darauf zu achten, ob der Wagen einfach nur alt ist oder schon fast als Oldtimer durchgeht und bei einem Verkauf viel Geld einbringen könnte. Wenn letzteres der Fall ist, lohnt sich die Vollkaskoversicherung. Ansonsten ist die Teilkaskoversicherung zu empfehlen!
Brauchen Sie eine Ergänzung bei der KFZ-Versicherung?
Die meisten Versicherungen bieten Ihnen auch einige Ergänzungen zu Ihrer Versicherung, um noch mehr Schutz zu bekommen. Hier einmal die Auflistung und die Erklärungen, welchen Schutz genau Sie damit erhalten. So können Sie selbst sehen, ob Sie einen zusätzlichen Schutz mit der KFZ-Versicherung abschließen wollen. Denken Sie bitte daran, dass dies natürlich die Unkosten erhöht:
1.Der Fahrerschutz
Der Fahrerschutz sorgt dafür, dass Sie bei selbstverschuldeten Unfällen ein wenig abgesichert sind. So wird Ihnen bei dem Verdienstausfall geholfen, ebenso bei Folgenkosten. Außerdem wird sogar ein Schmerzensgeld bezahlt.
2.Der Schutzbrief
Den Schutzbrief sollten Sie abschließen, wenn Sie die schnelle Pannenhilfe wünschen. Sie bekommen bei diesem Zusatz den Abschleppdienst, den Krankenrücktransport und den Bergungsdienst bezahlt.
3.Unfallmeldedienst
Der Unfallmeldedienst ist eine recht gute Sache. Sie bekommen einen Unfallmeldestecker und eine App. Der Stecker verfügt über einen Crashsensor, der eigenständig die Versicherung über einen Unfall informiert. Diese ruft Sie umgehend an. Sollten Sie nicht reagieren, werden die Rettungskräfte alarmiert.
4.Schutzbrief Plus
Bei diesem Zusatz können Sie bis zu 30 Prozent der Autoversicherung einsparen. Dies hängt allerdings von Ihrem Fahrverhalten und natürlich von der jeweiligen Versicherung ab. Bei Abschluss erhalten Sie meist schon einen Bonus von 10 Prozent, dabei spielt Ihre Fahrweise allerdings keine Rolle.
5.Ausland-Schadenschutz
Wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub reisen, kann dieser Zusatz wichtig für Sie sein. Dadurch erhalten Sie Schutz bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden dann übernommen.
6.Rabattschutz
Die meisten Versicherungen bieten Ihnen einen Rabattschutz an, der einige Vorteile mit sich bringt. So können Sie sich vor der Rückstufung im Schadenfall schützen. Nach einem Unfall fahren Sie im Folgejahr dafür in der gleichen Schadenfreiheitsklasse.
FAQ
Versichert die normale KFZ-Versicherung auch einen Oldtimer?
Ja, auch dies ist möglich. Mit unserem Versicherungsvergleich lassen sich diese Anbieter schnell finden.
Wie wird ein Zweitwagen bei den Versicherungen eingestuft?
Für manche KFZ-Besitzer ist es auch wichtig zu wissen, ob der Zweitwagen bei einer Versicherung einen Rabatt mit sich bringen würde. Setzen Sie dafür den Tarifrechner ein und Sie werden sehen, was möglich ist. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, den Zweitwagen günstiger versichern zu können. Dies gilt auch für das Motorrad, den Camper oder das Quad.
Wie genau wirkt sich die Selbstbeteiligung auf die Prämienhöhe aus?
Die Prämie für die Teil- oder Vollkaskoversicherung wird bei einer Selbstbeteiligung immer günstiger. Bei der Vollkaskoversicherung kann auch die Schadenfreiheitsklasse auf die Höhe der Prämie einwirken. Fakt ist, mit der Selbstbeteiligung sparen Sie bei der Zahlung der Prämie. Sie sollten aber vorab schauen, ob sich dies lohnt und ob Sie die Selbstbeteiligung natürlich auch tragen können.
Was ist, wenn ich ein Elektroauto fahre?
In diesen Fällen können viele Versicherungsgesellschaften eine Beitragsersparnis anbieten, dies gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Sie könnten bis zu 20 Prozent der Prämie sparen. Außerdem werden auch Leistungen für den Akku des Wagens angeboten. Dies können Sie mit dem Tarifrechner schnell ersehen und sich über Ersparnisse freuen!
Bieten Versicherungsgesellschaften auch eine Rabattübertragung an?
Die Schadensfreiheitsklasse kann bei vielen Versicherungsgesellschaften übertragen werden. Es gibt dabei verschiedenste Möglichkeiten. So könnten Sie die bisherige Schadensfreiheitsklasse auch auf einen Zweitwagen übertragen. Sogar auf eine andere Person lässt sie sich übertragen. Hierzu sollten Sie sich allerdings persönlich beraten lassen, weil es manchmal zu Problemen der Übertragung kommt. Diese ist leider nicht in allen Fällen möglich.
Kann ich die Autoversicherung zu jeder Zeit wechseln?
Der Wechsel ist bei einem neuen Fahrzeug am einfachsten. Wird das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen, können Sie die Versicherung frei wählen. Wenn Sie jedoch das Fahrzeug nicht wechseln, kann erst nach Vertragsablauf gekündigt werden. Dieser ist meist der 1.1 eines neuen Jahres. Die Kündigung muss aber schon im November vorgenommen werden. Sie sollten dies aber nie tun, ohne den KFZ-Versicherungsvergleich für sich zu nutzen, um bei der anderen Versicherung viel Geld einsparen zu können.
Auch eine außerordentliche Kündigung nach einem Unfall ist möglich. Wenn Sie die Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht bei einem Schaden erhalten, haben Sie einen Monat Zeit zu reagieren. Sie können mit sofortiger Wirkung kündigen oder aber auch einen späteren Zeitpunkt auswählen.