Autoversicherung-Vergleich


Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) direkt per SMS/E-Mail.

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Kfz-Versicherung abschließen, in nur 3 Schritten.


Schritt 1
KFZ-Identifizieren.

Schritt 2
Tarife vergleichen.

Schritt 3
Online abschließen.

Das brauchen Sie immer für die Auto-Zulassung:

  1. Reisepass oder Personalausweis.
  2. eVB-Nummer (sofort nach Abschluss hier...)
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  4. HU & AU - Hauptuntersuchung (TÜV)
  5. SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Kontodaten)

Wichtiges zur Autoversicherung.


Die Mallorca Police wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten und zwar als Baustein der KFZ Versicherung. Bei dieser Leistung geht es um die Erweiterung des Versicherungsschutzes. Damit ist nicht nur Ihr eigener Wagen im Ausland geschützt, sondern auch der Mietwagen.
Interessanterweise bezieht sich diese Police nicht wirklich nur auf Mallorca, sondern auch auf alle Mitgliedsstaaten der EU.
Sie können die Police auch jederzeit separat abschließen, auch dann, wenn Sie selbst kein Fahrzeug besitzen, sondern nur einen Leihwagen fahren wollen.

Diese Nummer ist wichtig, um ein Fahrzeug zulassen zu können. Sie wird auch elektronische Versicherungsbestätigung genannt. Sie bekommen die Nummer bei einem Abschluss einer Autoversicherung. So ersparen Sie sich lästige Wege zu der Versicherung, wie es noch vor wenigen Jahren der Fall war.
Die eVB Nummer erhalten Sie via Mail oder auch SMS und können sie dann beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Diese Nummer brauchen Sie übrigens bei einer Anmeldung oder bei einer Ummeldung, auch dann, wenn Sie nur kurzzeitig mit einem Wagen unterwegs sein wollen.
Denn jedes Fahrzeug, welches in Deutschland am öffentlichen Verkehr teilnehmen soll, muss auch versichert sein!
Wer noch nie ein Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet hatte, muss natürlich etwas tiefer in die Tasche greifen, als Autofahrer, die dies schon lange hinter sich haben.
In dem Fall sollten Sie nicht nur den Versicherungsvergleich für sich nutzen, sondern auch mit der gewählten Versicherungsgesellschaft sprechen.
Denn gerade wenn Sie einen Führerschein schon lange haben oder auch schon mit einem Fahrzeug gefahren sind, das auf eine andere Person zugelassen war, könnte die Versicherung darauf Rücksicht nehmen.
So zum Beispiel, wenn Sie den Wagen oder das Motorrad der Eltern eine Weile gefahren sind. Wenn Sie einen Wagen genutzt haben, der auf Ihrem Ehemann zugelassen war oder anderes.
Es gibt immer Wege, neben dem Versicherungsvergleich noch ein wenig Geld einsparen zu können, sofern sich belegen lässt, dass Sie anderweitig im Verkehr unterwegs waren.
Fahranfänger starten immer in der Schadenfreiheitsklasse 0 und zahlen leider somit die höchsten Versicherungsbeiträge, die es überhaupt gibt.
Möchte ein Fahranfänger selbst versichert sein, kann der www.evbnummer1.de Rechner dabei helfen, eine günstige Versicherung zu finden.
Ansonsten wäre es ratsam, einen Zweitwagen auf den Namen der Eltern zu fahren!

Der Autoversicherung Vergleichen

Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln möchten oder ein neues Fahrzeug versichern wollen, können Sie den evbnummer1.de Tarifrechner für sich einsetzen. Gerade in der heutigen Zeit gibt es extrem viele Versicherer und deren Tarife unterscheiden sich enorm. Damit Sie im Versicherungsdschungel den besten Anbieter finden können, ist der Versicherungsvergleich schon fast zu einem Muss geworden. Halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit, um gleich alle Daten in den Tarifrechner eingeben zu können und den für Sie am günstigsten Tarif zu finden.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Autoversicherung rechnen?

Dies lässt sich so pauschal nicht benennen. Fakt ist, dass eine Autoversicherung Kosten von 100 bis 1000 Euro verursachen könnte und das im Jahr. Die genaue Antwort hängt von vielen Punkten ab, so zum Beispiel, ob Sie nur die Haftpflichtversicherung wählen oder sich selbst noch mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern wollen. Außerdem kommt es auch auf die Typklasse des Fahrzeuges an, auf die gefahrenen Kilometer, ob Sie der alleinige Fahrer sind, ob eine Garage vorhanden ist oder wie Ihre Schadenfreiheitsklasse aussieht. Und nicht nur das, denn Sie können die Bestandteile der KFZ Versicherung auch noch selbst wählen. Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung, Schutzbrief, Insassenunfallversicherung, Verkehrsrechtschutzversicherung , Auslandsversicherung und mehr. Lernen Sie deren Bedeutung kennen, um zu wissen, was genau Sie wollen. Erst dann sollten Sie den www.evbnummer1.de Tarifrechner einsetzen, um in Zukunft viel Geld zu sparen.

Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden bei Dritten auf. Diese Versicherung ist Pflicht, sonst dürfen Sie Ihren Wagen erst gar nicht bewegen. Wichtig ist hier, dass die Unfallopfer abgesichert sind. Sie hingegen nicht, weshalb die Teil- oder Vollkaskoversicherung in manchen Fällen anzuraten wäre. Bei der Haftpflichtversicherung sind Sach- und Folgeschäden, wie auch Personenschäden bei Dritten versichert.

Die Kaskoversicherung: Der Unterschied von Teil- und Vollkaskoversicherung

Mit der Kaskoversicherung können Sie Schäden am eigenen Fahrzeug versichern. Dies ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie könnten sich für die Teil- oder die Vollkaskoversicherung entscheiden.

Bei der Teilkaskoversicherung werden Schäden übernommen, die an Ihrem Fahrzeug entstehen und die die kein Dritter haftet. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die sogar Sie selbst verursacht haben oder die von anderen Personen mutwillig verursacht wurden, wie bei Vandalismus.

Sie können mit der Kaskoversicherung Diebstahl absichern, Naturgewalten, den Wildunfall oder mit anderen Tieren, Brände und Explosionen, Marderbisse, Kurzschlüsse und anderes.

Wichtig ist aber zu wissen, dass sich die Vollkaskoversicherung eigentlich nur für Fahrzeuge lohnt, die unter 5 Jahre alt sind. Ansonsten lohnen sich die Unkosten nämlich kaum. Bei einem sehr alten Wagen, der noch nicht einmal mehr 1500 Euro bei einem Verkauf bringt, lohnt sich die Vollkaskoversicherung nicht, die den Wagen auch gegen Fahrerflucht absichert oder bei Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbst verschuldeten Unfall einspringt.

Der KFZ Schutzbrief

Der Schutzbrief wird von allen Versicherungsgesellschaften angeboten, aber auch vom ADAC. Der Schutzbrief ist für das eigene Fahrzeug gedacht und zwar bei einem Unfall oder einer Panne, wo der Wagen nicht mehr fahrbereit ist. In der Regel kommt ein Abschleppwagen zur Unfallstelle oder wo Sie mit dem Wagen stehen geblieben sind. Dort wird nachgeschaut, was der Wagen hat. Wenn das Problem gefunden wurde und repariert werden kann, kann für Sie die Fahrt weitergehen. Wenn der Fehler nicht gefunden wird, muss der Wagen in die Werkstatt abgeschleppt werden.

Der Schutzbrief deckt in der Regel aber auch die Bergung des Fahrzeugs ab, welches von der Fahrbahn abgekommen ist. Auch die Kostenübernahmen bei einer Reise für den Mietwagen, für die Übernachtungskosten, können durch den Schutzbrief abgedeckt werden. Aber Achtung, dies ist nicht immer bei allen Anbietern der Fall.

Die Verkehrsrechtschutzversicherung

Diese Versicherung kann ein Gewinn für Sie sein, wenn es durch einen Auffahrunfall oder anderes, zu einem Streit über Schuldfragen kommt. Oft kann es bei Verkehrsstreitigkeiten zu einem Gerichtsverfahren kommen, wobei natürlich Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Diese belasten jede Person finanziell enorm.

Von daher ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu empfehlen. Die Leistungen der Versicherung können recht unterschiedlich ausfallen. Achten Sie darauf, dass sie auf jeden Fall Streitigkeiten nach Unfällen durch Anwälte oder vor Gericht abdecken wird. Dass die Versicherung für Ärger beim Autoankauf oder bei Problemen mit der Autowerkstatt greift und ebenso bei Problemen mit den Behörden.

Bevor Sie die KFZ Versicherung abschließen und sich dabei auch für die Verkehrsrechtschutzversicherung entscheiden, sollten Sie erst abklären, ob in Ihrer normalen Rechtsschutzversicherung vielleicht auch schon das Verkehrsrecht mit abgesichert ist!

Die Insassenunfallversicherung

Wie der Name schon sagt, sind dadurch die Insassen im Fahrzeug versichert. Dies ist aber auch durch die Haftpflichtversicherung schon der Fall. Also muss diese Versicherung nicht unbedingt noch zusätzlich abgeschlossen werden.

Die Auslandsschadenschutz Versicherung

Die KFZ Haftpflichtversicherung gilt auch in vielen Ländern. Das durch das Grüne-Karte-Abkommen, wo derzeit 48 Staaten dran beteiligt sind. Schauen Sie vorab bei Ihrer Versicherung, ob Sie im Besitz der internationalen Versicherungskarte sind, die auch als Grüne Versicherungskarte bekannt ist. Nur wenn dem nicht so ist, können Sie sich um die Auslandsschadenschutz Versicherung kümmern.

Wenn Sie eine neue Versicherung wählen möchten, können Sie dies schnell abchecken. Mit ihr können Sie nämlich dann auf eine zusätzliche Auslandsschadenschutzversicherung verzichten. Diese ist schon wichtig, wenn Sie ins Ausland reisen wollen, weil auch dort natürlich ein Schutz bei Unfallschäden vorliegen muss.